Festsetzung der Pauschalbeträge zum 01.01.2025
Zum 1. Januar 2025 wurden die Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege in Thüringen neu festgesetzt.
Die aktualisierten Beträge gelten für alle Formen der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII. Detaillierte Informationen zu den geltenden Sätzen finden Sie in den Vereinsinformationen oder können direkt beim Verband erfragt werden.
Für Fragen zu den Pauschalbeträgen und deren Auswirkungen auf Ihre individuelle Situation stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an Ihr zuständiges Jugendamt oder an uns: landesverband.pflege.und.adoptivfamilien@web.de