Die Eröffnungsrede von unserer Vorsitzenden
Elke Maroldt zu unserer Festveranstaltung
– 30 Jahre Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien Thüringen e.V. –
am 21.06.2025
findet ihr unter „Vereinsinformationen“
N a c h r u f
Sömmerda, 04.05.2025
Liebe Mitglieder und Freunde!
Wir müssen euch eine traurige Nachricht übermitteln. Unsere langjährige Vereinsvorsitzende Vera Schade hat den viele Monate andauernden Kampf mit ihrer schweren Krankheit verloren. Sie ging am 01. Mai dieses Jahres im Krankenhaus heim, kurz bevor sie nach Hause zu ihrer Familie entlassen werden sollte.
Vera hinterlässt eine große Lücke unter uns. Mit ihrer ehrlichen, menschlichen und authentischen Art konnte sie immer wieder viele Menschen gewinnen. Sie machte aus ihren kleinen Schwächen keinen Hehl und ließ sich gern unterstützen. Ihr fachlicher Rat, der sich auf jahrelanges Engagement und viele Erfahrungen gründete war unschätzbar. Sie war jederzeit bereit Menschen in schwierigen Lagen mit ihrem Rat zu unterstützen.
Wir werden ihr Andenken bewahren.
Euer Vereinsvorstand
Fortbildungen
Unsere neuen Fortbildungen für 2025 sind online. Schaut euch unter "Fortbildungen" auf unserer Webseite gern um. Dort findet ihr auch die pädagogischen Sprechstunden.
Festsetzung der Pauschalbeträge
zum 01.01.2025
Kostenheranziehung Ausbildung Pflegekinder
Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Kostenheranziehung für junge Menschen im Rahmen der Jugendhilfe, was bedeutet, dass Pflegekinder ihr Einkommen, einschließlich Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld, vollständig behalten dürfen. Das Pflegegeld wird nicht mehr mit dem Einkommen verrechnet, und es gibt einen Freibetrag für junge Menschen in Ausbildung.
Erläuterung:
- Kostenheranziehung:
Die Kostenheranziehung war eine Praxis, bei der das Einkommen von Pflegekindern teilweise zur Deckung der Pflegekosten herangezogen wurde.
· Wegfall der Kostenheranziehung:
Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen wurde die Kostenheranziehung ab dem 1. Januar 2023 abgeschafft, was bedeutet, dass Pflegekinder nun ihr Einkommen unabhängig vom Pflegegeld behalten können.
· Berufsausbildungsbeihilfe (BAB):
Die BAB ist eine finanzielle Unterstützung für Auszubildende, die ihren Bedarf nicht vollständig mit ihrem Ausbildungsgehalt decken können. Diese wird nun nicht mehr mit dem Pflegegeld verrechnet.
· Ausbildungsgeld:
Ähnlich wie die BAB ist auch das Ausbildungsgeld eine Form der finanziellen Unterstützung für Auszubildende. Auch dieses wird nicht mehr mit dem Pflegegeld verrechnet.
Zusammenfassend:
Seit 2023 ist es so, dass Pflegekinder ihre Ausbildungsvergütung und andere Einkünfte unabhängig vom Pflegegeld behalten dürfen, und es gibt einen Freibetrag für junge Menschen in Ausbildung.
Dies gilt leider noch nicht für beeinträchtigte Jugendliche bei der Teilhabe am Arbeitsleben.